Es ist dem Untertanen untersagt, den Massstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Kurfürst Friedrich Wilhelm v. Brandenburg, 1620–1688
Es ist dem Untertanen untersagt, den Massstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Kurfürst Friedrich Wilhelm v. Brandenburg, 1620–1688