Die Gewerkschaft Unia hat den Abstimmungskampf um die im September vors Volk kommende 1:12-Initiative mit einer Studie lanciert: 2012 bestand bei den 41 grössten börsenkotierten Unternehmen der Schweiz zwischen dem tiefsten und dem höchsten Lohn ein Verhältnis von 1:135. Gemäss Unia lag dieser Faktor 2011 noch bei 1:120. Den wachsenden Abstand zeigen auch Zahlen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB. Hier wurden nicht Tiefst-, sondern Durchschnitts- mit Toplöhnen verglichen. Sie verhielten sich 1984 wie 1:6, 1998 wie 1:14 und 2011 wie 1:93. Selbstverständlich lässt sich über die Methodiken dieser wie aller derartigen Erhebungen trefflich streiten. Nicht zu bestreiten ist hingegen die Tendenz; und die ist exorbitant. Soll also der Staat mit seiner Verfassung bei den Löhnen für nicht-anstössige Relationen sorgen, indem er tief in die Vertragsfreiheit privater Unternehmen eingreift? Die einen werden diese heikle Frage aus ordnungs- und wettbewerbspolitischer Sicht mit Nein, andere aus einem Empfinden für soziale Gerechtigkeit mit Ja beantworten. Der im Herbst fällige Entscheid des Souveräns wird sich aus vielen Pros und Kontras sowie aus widerstreitenden Emotionen herausschälen. Eines aber werden die Gegner der Initiative im Abstimmungskampf (leider) nicht überzeugend vorbringen können: dass die Wirtschaft ohne staatliche Bevormundung aus eigener Einsicht für Remedur sorgen werde. (Urs Meier)
Wie Du mir, so ich Dir
Von René Zeyer
Die SPD-geführten deutschen Bundesländer verweigern die Zustimmung zum ausgehandelten Steuerabkommen. Obwohl die Schweiz anscheinend in letzter Minute noch drauflegte. Nun werden Haftbefehle erlassen.
Es macht ganz den Anschein, als wolle der Schweizer Staat den einzigen sinnvollen Weg aus dem internationalen Steuerkrieg mutwillig torpedieren. Geschickt verkündete die zuständige Bundesrätin Widmer-Schlumpf eine Stunde vor einem Treffen mit dem EU-Kommissionspräsidenten Barroso, dass mit England gerade ein neues Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet wurde. Ätsch. Und mit Deutschland sei man auch auf der Zielgeraden. Ätsch. Das löste in der Schweizer Presse Schlagzeilen aus, die fast im Minutentakt zwischen «gerettet, gefährdet, gescheitert» changierten.
Bye, bye Abgeltungssteuer
In der Frühjahrssession der eidgenössischen Räte wurde ein Zusatzabkommen zum Steuerabkommen von 2010 mit den USA durchgewinkt. Es erlaubt Gruppenanfragen, das Fischen mit grossen Netzen auch in die Vergangenheit und soll, zusammen mit Milliardenbussen, den rechtsimperialistischen Druck der USA auf den Schweizer Finanzplatz wegnehmen. Wieso sollen sich da andere Staaten mit einer Abgeltungssteuer und ihnen gegenüber mit einer Weiterexistenz des famosen Bankgeheimnisses begnügen? England bildet mit seinen eigenen Steuerhäfen auf den Kanalinseln und anderswo einen Sonderfall, ist aus reinem Eigeninteresse bis zu einem gewissen Grad Verbündeter der Schweiz. Deutschland nicht. Und die EU erst recht nicht.
Hübsches Pokerspiel
Mit der drohenden Deadline Ende März, um das Abkommen mit Deutschland 2013 in Betrieb zu setzen, behielt der deutsche Finanzminister Schäuble offenbar die besseren Nerven. Er bewegte sich nicht, blinzelte nicht mal, und die Schweizer Seite legte täglich noch ein paar Prozentpunkte Abgeltungssteuer drauf. Denn alle am Pokertisch Sitzenden wussten, dass es in Deutschland auch die Zustimmung der Länderkammer, des dortigen Ständerats, braucht. Und da hat, im Gegensatz zur Schweiz, die Opposition die Mehrheit. Ausserdem ist in zwei wichtigen Bundesländern Wahlkampf. Also schaute die SPD den immer höher werdenden Chipstapeln in aller Ruhe zu, die die Schweiz auf den Tisch legte. Um dann am Schluss eine «Gerechtigkeitslücke» zu entdecken, die es ihr leider unmöglich mache, dem Abkommen zuzustimmen. Sekundiert wird sie dabei von ihren Schweizer Genossen, die statt Abgeltungssteuer sowieso lieber einen informationellen Datenaustausch ohne Bankgeheimnis wollen.
Versteckte Wahlkampfhilfe?
In solchen vertrackten Situationen braucht es diplomatisches Fingerspitzengefühl, eben das unermüdliche Bohren von ganz dicken Brettern, das Politik nun mal ausmacht. Stattdessen erlässt die Schweiz Haftbefehle gegen drei deutsche Steuerbeamte aus Nordrhein-Westfalen (NRW). Sie sollen am Ankauf einer bei der Credit Suisse gestohlenen Daten-CD von deutschen Steuersündern beteiligt gewesen sein, also «nachrichtliche Wirtschaftsspionage» betrieben und gegen das Schweizer Bankgeheimnis verstossen haben. Die mitten im Wahlkampf stehende NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft von der SPD kann so viel Schwein wohl kaum fassen. «Ungeheuerlicher Vorgang», schimpft sie beglückt, «nur Pflicht getan, wir verwahren uns, schwere Belastung der Situation», was man halt so sagt, wenn man eine solche Steilvorlage bekommt.
Treffer, Treffer, versenkt
Wie beim Schiffchenspiel ist es der Schweizer Diplomatie gelungen, in Zusammenarbeit mit dem neuen Bundesanwalt Michael Lauber, der nach dem Desaster, das seine Vorgänger angerichtet haben, mal ein paar Pflöcke einschlagen will, die Bemühungen um ein Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland zu torpedieren und zu versenken. Auch der Krawallerie-General Peer Steinbrück schaut amüsiert zu, wie sich die Schweizer Truppen gegenseitig massakrieren und kommentiert maliziös: «Was die nordrhein-westfälischen Finanzbeamten machen ist die Wirkung davon, dass die Schweiz beziehungsweise die Schweizer Bankinstitute vorsätzliche deutsche Steuerbürger zum Steuerbetrug einladen. Das ist der Skandal.» Fast richtig. Was staatliche Schweizer Behörden machen, ist ein Skandal.
Und der Rechtsstaat?
Sollte dann der Schweizer Rechtsstaat die Beteiligung an Datendiebstahl aus politischer Opportunität nicht verfolgen, keine Strafuntersuchung durchführen, keine Hausdurchsuchungen, keine Haftbefehle erlassen? Soll die Exekutive in das Walten der unabhängigen Judikative eingreifen, was rechtsstaatlich des Teufels wäre? Sagen wir mal so: Im Falle eines nicht unbekannten Sammlers von Anker-Bildern haben sich die Strafbehörden ja auch ein paar Monate Zeit gelassen, bevor die Mühlen der Strafbehörden sichtbar zu mahlen begannen. Dass dann ausgerecht kurz vor dem möglichen Abschluss eines Abgeltungssteuerabkommens mit Deutschland diese Information aus der Bundesanwaltschaft heraustropfen muss, ist zumindest dumm. Aber Dummheit ist leider nicht strafbar.






















