Banken schwimmen in Gratisgeld von den Notenbanken. Die Bonus-Raffgier der oberen 10 000 Mitarbeiter hat sich vom Geschäftsergebnis völlig abgekoppelt. Selbst der bösartigste Bankenkritiker könnte sich das UBS-Modell, 2,5 Milliarden Verlust gleich 2,5 Milliarden Bonus, nicht ausdenken. Aber unermüdlich wird wiederholt, dass man aus Fehlern der Vergangenheit gelernt habe. Das Wichtigste bei Geldgeschäften, das Vertrauen der Kunden, wiedererlangen wolle, transparenter geworden sei. Worte ohne Wert. Bereits zweimal, 2006 und Ende 2012, hat das oberste Schweizer Gericht glasklar geurteilt, dass jede Form von Rückvergütung, also Kommissionen, Retrozessionen, Kick-backs usw. dem Kunden auszuweisen und auszuhändigen sei. Aber wie reagieren die meisten Banken? Sie sagen: Pfeif drauf. Sie lassen Kunden im Kleingedruckten versteckte Geschäftsbedingungen unterschreiben, dass sie darauf «freiwillig» verzichten. Sie erfinden eine Verjährungsfrist für solche Forderungen von fünf Jahren. Sie sagen: Wenn dir das nicht passt, klag uns doch nochmal ein. Dann sehen wir uns vier Jahre und Zehntausende Franken Gerichtskosten später nochmals vor dem Bundesgericht wieder. Ist Widerstand zwecklos? Nein. Öffentlicher Druck und juristische Schritte wirken. Wie ubs-opfer.ch beweist. Denn dann fangen Banken an, den Reputationsschäden zu berechnen, auch dafür gibt es Formeln. Und tun, was sie am meisten schmerzt: Sie geben Geld zurück. Das ihnen nicht gehört. Obwohl das gegen ihre Raison d’être verstösst. (René Zeyer)
Unheilige Allianz
Wenn stramm bürgerliche und erzkatholische Kreise sich in einer Sache allzu einig sind, ist Misstrauen geboten. Besonders angebracht ist es zum Beispiel dann, wenn es um die Trennung von Kirche und Staat geht und Erzliberale sich auf einmal Seite an Seite mit Rechtskatholiken dafür ins Feld ziehen sehen. So vor kurzem geschehen im Falle der Initiative der Zürcher Jungfreisinnigen, die als ersten Schritt hin zur Trennung eine Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen fordert und im Bischof von Chur einen prominenten Verbündeten gefunden hat. Und so geschehen auch im Fall jener Luzerner Katholikin, der das Bundesgericht dieser Tage das Recht zugestand, aus der Kantonalkirche auszutreten, ohne die Zugehörigkeit zur katholischen Weltkirche aufgeben zu müssen: ein Entscheid, der nicht zufällig von der „Weltwoche“ als längst fällige Befreiung aus staatlichen Zwangsstrukturen gefeiert wurde. Sowohl den Rechtsbürgerlichen wie den Papsttreuen sind die staatskirchenrechtlichen Strukturen der Schweiz seit langem ein Dorn im Auge: den einen, weil sie einen schwachen Staat, den andern, weil sie eine starke Kirche wollen. Echten Liberalen müsste diese unheilige Allianz deshalb zu denken geben. Es mag aus ihrer Sicht ja gute Gründe für eine Trennung von Kirche und Staat geben. Errungenschaften wie die finanzielle Unabhängigkeit der Kirchgemeinden, das Mitspracherecht bei Bischofswahlen sowie die Möglichkeit demokratischer Kontrolle sollten indes nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Was sie wert sind, hat seinerzeit der „Fall Haas“ gezeigt. Ähnliches kann sich jederzeit wiederholen. (Klara Obermüller)






















