Luftverkehr
Emanuel La Roche

Gebot der Bescheidenheit

Die Schweiz muss sich endlich der Realität stellen

Von Emanuel La Roche

Die Auseinandersetzung um Anflugschneisen zwischen der Schweiz und Deutschland hat etwas Groteskes. Immer noch glaubt die Schweiz, das Ganze mit leichter Hand für sich entscheiden zu können.

Die Geschichte bis zum Entwurf des neuen Staatsvertrages mit Deutschland über die Benutzung des deutschen Luftraumes für An– und Abflüge vom Flughafen Kloten zeigt geradezu beispielhaft, wie sich die Schweiz historisch gewachsenen Illusionen hingibt, statt die Realität ins Auge zu fassen. Jetzt muss sie vom hohen Ross herunter, auf dem sie es sich gegenüber den deutschen Nachbarn viel zu lange viel zu bequem machte. Ein Lehrstück.

Geistige Landesverteidigung

Was Bundesrätin Leuthard und ihr Gegenpart Ramsauer ausgehandelt haben, ist vorläufig nicht viel mehr als ein Papier. Ob aus ihm Substanz wachsen wird, steht derzeit in den Sternen. Und doch zwingt dieser Vertragsentwurf zum Rückblick auf ein Stück Schweizer Geschichte, das offenbart, wie sehr dieses Land und seine Politik sich auch Jahrzehnte nach der geistigen Landesverteidigung noch immer an Mustern orientiert, die den aktuellen Herausforderungen der Gegenwart hinterher hinken.

Tatsächlich zeigt auch der Fluglärmstreit mit Deutschland, wie sehr es der Schweiz beliebt, so lange (und immer viel zu lange) auf dem hohen Ross zu sitzen, bis ihr nur noch der sehr schnelle, der oft sehr peinliche und in jedem Fall der eher erzwungene als freiwillige Abgang aus dem Sattel und die dann meist harte Landung auf dem Boden bleibt.

Verspätung als Prinzip

Der Streit um jahrzehntelang verheimlichte jüdische Bankguthaben, das Festkrallen am spitzfindigen Nicht-Delikt der Steuerhinterziehung, das Gewährenlassen der Banken und der Banquiers, das Verleugnen einer de facto ja doch stattfindenden Zuwanderung mitsamt ihren kulturellen Herausforderungen, der groteske Schutz eines kurzfristig begriffenen bäuerlichen Schutzes: Alles Themen, bei denen die Schweizer Politik immer erst eingreift oder ernsthaft zum Zuge kommt, wenn es schon fast zu spät ist.

In jedem Fall steht am Anfang die vaterländische und deshalb per se schon fast nicht angreifbare Überzeugung, die Schweiz (ihr Finanzsystem, ihre Banken, ihre Einheimischen, ihre Bauern) seien a priori im Recht. Egal, was andere davon halten. Und dann reibt man sich von Romanshorn bis Genf und von Lugano bis Basel die Augen, weil diese anderen, auf die es ja nach Schweizer Lesart gar nicht ankommt, die Dinge ganz anders betrachten.

Eine spöttische Bemerkung

So könnte es nun auch wieder beim zweiten Versuch enden, den Fluglärmstreit mit Deutschland im Konsens beizulegen. Nützlich scheint deshalb ein historischer Abriss des Konfliktes: Zuerst geht es um die Jahrzehnte von 1948 bis 1984: Die Schweiz fliegt, Deutschland schweigt; der Luftverkehr ist ja auch noch nicht so gross. Aber in den spätern 70er Jahren beginnen sich die Süddeutschen gegen das ständig wachsende Überflogenwerden (mit damals noch deutlich lärmenderen Flugzeugen) zu wehren, was z.B. den damaligen Zürcher Regierungsrat Gilgen beim feierlichen Empfang für den deutschen Bundespräsidenten Carstens zur spöttischen Bemerkung veranlasst, nun habe der Gast beim Anflug auf Kloten ja selbst erlebt, wie störend der Fluglärm für seine Landsleute sei. Damals sass die Schweiz auf ganz hohem Ross; Anfragen aus Waldshut wurden auf dem trockensten aller möglichen Amtswege beantwortet – wenn überhaupt.

1984 – so weit muss man wirklich zurückgehen! – kann das deutsche Verkehrsministerium die Klagen aus Südbaden nicht mehr gänzlich ignorieren. Es wird eine Vereinbarung (kein Staatsvertrag!) geschlossen, nach dem Kloten nicht nur die Piste 14, sondern auch die neue Piste 16 „ausgewogen“ benutzen soll, wobei man wissen muss, dass Piste 16 das Schweizer Territorium deutlich stärker beschallt als Piste 14. Die Vereinbarung wird vom Flughafen weitgehend ignoriert. Die Wut in Südbaden steigt, der Kanton Zürich schweigt, Bern sieht keine Veranlassung einzugreifen, da der Flughafenkanton ja zufrieden ist. Noch 15 Jahre später zeigt sich der Zürcher Regierungsrat Jeker im Gespräch ganz überrascht von der Tatsache, dass auch Zürich ein Grenzkanton ist.

Starkes Lobbying

Und überhaupt: Man ist ja im Recht. Diese Überzeugung, um nicht von Ideologie zu sprechen, setzt sich vollends durch, als im Jahre 2000 Deutschland die Vereinbarung von 1984 kündigt und einen Staatsvertrag verlangt. Dieser wird 2001 unterzeichnet; er sieht eine Begrenzung auf 100 000 An- und Abflüge über deutsches Gebiet vor (was 70 – 80 Prozent der Flugbewegungen entspricht), wird aber im Schweizer Parlament, namentlich im Ständerat, abgelehnt, d.h. auf unbestimmte Zeit vertagt.

Diese faktische Ablehnung hat im wesentlichen zwei Gründe: Erstens ist sich die bürgerliche Mehrheit des Parlamentes gewiss (darin gestärkt durch diverse, namentlich in der NZZ veröffentlichte Rechtsgutachten), dass die Schweiz sehr gute Chancen haben werde, die Bestimmungen des Staatsvertrages auf juristischem Weg, d.h. via ausländische Gerichte zu bodigen. Der verantwortliche Bundesrat Leuenberger ist zwar anderer Ansicht – wie die Geschichte seither zeigte: zu Recht -, dringt aber gegen das starke Lobbying der Vertragsgegner nicht durch.

Einmal mehr zu lange

Diese, und das ist der zweite, durchaus erinnerungswürdige Grund für das Scheitern des Vertragsentwurfes, stammen v.a. aus dem Kanton Zürich, und zwar in Gestalt der berühmten ungeteilten bürgerlichen Stammesstimme, die sich nun kraftvoll aus den Kehlen von Vreni Spoerry (FDP) und Hans Hofmann (SVP) erhebt. Sie weibeln in Bern erfolgreich gegen Leuenbergers Entwurf; unvergessen Hofmanns späterer Trost an die Zürcher, als sich herausstellt, dass der verheissene Erfolg vor den Schranken ausbleibt: Man werde sich nun halt in einer „Übergangszeit“ mit den neuen, natürlich ungeliebten Süd- und Ostanflügen bescheiden müssen. Noch immer hockt man auf dem grossen Ross, auch wenn das schon arge Schwächen zeigt.

Item. Hofmanns „Übergangszeit“ dauert und dauert. Denn seit 2001 diktiert nun jene einseitige Verordnung das Geschehen am Schweizer Himmel, die von den Deutschen vor der Ablehnung des Staatsvertrages zwar loyal angekündigt, von den auf hohem Rosse sich fest klammernden Schweizern aber nicht sonderlich ernst genommen worden ist. Heute trauern auch bürgerliche Protagonisten der verpassten Gelegenheit mit Leuenbergers gescheitertem Vertragswerk nach, verschweigen aber geflissentlich, dass sie es waren, die das akustisch so lästig nachhallende Eigentor geschossen haben.

Erst jetzt, mit dem neuen Vertragsentwurf, scheint die Schweiz wirklich zur Kenntnis nehmen zu wollen, dass der Flughafen Zürich-Kloten in Gottes Namen halt fast an der deutschen Grenze gebaut worden ist – jedenfalls gemessen an den heutzutage üblichen Fluggeräten für die zivile Luftfahrt. Erst jetzt, nach gut dreissig Jahren, bequemt sich die Schweiz, vom hohen, sozusagen himmelhohen Ross herunterzusteigen, auf dem sie es sich so lange so bequem gemacht hatte.

Einmal mehr, muss man sagen: zu lange.

Kommentare

Die Schweiz soll also den ganzen Nord/Süd/Nord Wahnsinns Landverkehr der EU erdulden und den eigenen Flughafen nicht ordentlich halten und erweitern dürfen? Land- und Luftverkehr dürfen nicht separat betrachtet werden!

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