Die Gewerkschaft Unia hat den Abstimmungskampf um die im September vors Volk kommende 1:12-Initiative mit einer Studie lanciert: 2012 bestand bei den 41 grössten börsenkotierten Unternehmen der Schweiz zwischen dem tiefsten und dem höchsten Lohn ein Verhältnis von 1:135. Gemäss Unia lag dieser Faktor 2011 noch bei 1:120. Den wachsenden Abstand zeigen auch Zahlen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB. Hier wurden nicht Tiefst-, sondern Durchschnitts- mit Toplöhnen verglichen. Sie verhielten sich 1984 wie 1:6, 1998 wie 1:14 und 2011 wie 1:93. Selbstverständlich lässt sich über die Methodiken dieser wie aller derartigen Erhebungen trefflich streiten. Nicht zu bestreiten ist hingegen die Tendenz; und die ist exorbitant. Soll also der Staat mit seiner Verfassung bei den Löhnen für nicht-anstössige Relationen sorgen, indem er tief in die Vertragsfreiheit privater Unternehmen eingreift? Die einen werden diese heikle Frage aus ordnungs- und wettbewerbspolitischer Sicht mit Nein, andere aus einem Empfinden für soziale Gerechtigkeit mit Ja beantworten. Der im Herbst fällige Entscheid des Souveräns wird sich aus vielen Pros und Kontras sowie aus widerstreitenden Emotionen herausschälen. Eines aber werden die Gegner der Initiative im Abstimmungskampf (leider) nicht überzeugend vorbringen können: dass die Wirtschaft ohne staatliche Bevormundung aus eigener Einsicht für Remedur sorgen werde. (Urs Meier)
Das Urheberrecht: ein rohes Ei …
Von Ekkehard Faude
Pink Floyd, ältere Herren, die auf der dunklen Seite des Mondes Erfahrung und Tantiemen gesammelt haben, waren gerade in einem Prozess gegen EMI, ihren musikvertreibenden Hauskonzern, erfolgreich.
EMI darf die Anfänge ihrer Hits nicht als Klingeltöne verhökern: ein Verbot, das so ziemlich das einzige ist, was Pink Floyd nun mit Costa Cordalis und Silbermond gemeinsam haben. Deren deutscher Musikverlag hatte vor Monaten schon erfolgreich einen Mobilfunknetz-Betreiber verklagt, auf dessen Website ohne vorherige Rechteanfragen Klingeltöne angeboten wurden. Bei Pink Floyd bestätigte das Gericht noch zusätzlich, dass ein Download einzelner Stücke aus ihren Konzeptalben deren «künstlerische Unversehrtheit» verletze. Es könnte sein, dass diese Tendenz der Rechtsprechung verhindert, dass wir irgendwann Brausepulver-Werbung (Waldmeister!) auf den Reader gefunkt bekommen, wenn wir in Grassens Blechtrommel an der berühmten Schleckstelle ankommen.
Wie sich die Zukunft des Buchs entwickelt, weiß zwar keiner; außer dass in den nächsten 5–10 Jahren der Anteil der herkömmlich gedruckten Bücher ständig sinken und der Marktanteil der digitalen Bücher umso stärker wachsen wird. (Für Freunde von Zahlen: Der Branchenriese RandomHouse rechnet zum Ende 2010 einen Zuwachs um 250% weltweit; in England, wo die Aufhebung der Preisbindung den klassischen Buchhandel weitgehend ruiniert hat, haben sich die E-Book-Käufe verachtfacht.)
Verlagsjuristen und Spezialisten des Urheberrechts geben schon mal ihre Phantasien zu Protokoll, aus denen eines deutlich wird: Sie wollen den Siegeszug der elektronischen Bücher zum Segen der Lizenzabteilung ihrerseits rechtzeitig aufgleisen. Dem sollen Autoren in den neuen Verträgen zustimmen, die der Börsenverein – der Dachverband der deutschen Verlage und Buchhandlungen – ausarbeiten lässt. Im Verbandsblatt wurden soeben die Konturen sichtbar; unter anderem wollen die Verlage freie Fahrt zu einer beliebigen Verhackstückung der Inhalte. Ein erweitertes «Bearbeitungsrecht» soll es erlauben, «auch durch Kürzung, Teilung, Ergänzung und Verknüpfung mit interaktiven Elementen (enhanced E-Books)» ein bestehendes Buch zu verändern. Das vom Papier befreite Buch, inzwischen sowieso öfter «Content» genannt, sehen die Verlage als Trägermasse für Werbung noch auf entfernten Geräten. Dazu soll ein «Werberecht» verhelfen, das auch Dritten die Nutzung erlaubt.
Nur Autoren von wirtschaftlichem Gewicht oder aus der Dinosaurier-Generation wie Pink Floyd und Günter Grass werden sich gegen solche Regelungen stemmen können. Anfänger werden dankbar unterschreiben, denn wer mit permanenter Eigenwerbung auf Facebook und anderen öffentlichen Beziehungsspielen aufgewachsen ist, wird die neuen Regelungen weniger bedrohlich finden. Und ich höre schon den Chor avancierter Psychotrainer im Hintergrund summen: «Loslassen, du musst loslassen können», während die allerletzten Vertreter eines – weltgeschichtlich betrachtet ja erst jungen – Ideals von der Unversehrtheit, Authentizi-dingsbums eines Kunstwerks grollend im Vorhang verschwinden.
Es werden schöne Zeiten. Wir finden dann auf der Randspalte – http://libroid.com/die-idee/ – der ersten Seite von Musils Mann ohne Eigenschaften vermutlich eine animierte Barometer-Reklame. Der örtliche Eierhändler bekommt Platz in Antonio Skarmetas Mit brennender Geduld, wo die junge Beatriz ein rohes Ei busenabwärts gleiten lässt unterm Blick ihres Liebsten. Und in Thomas Manns Josefsroman werden clevere Messerfirmen in jener (aus dem Koran, Sure 12 abgekupferten) Szene inserieren, in der der junge schöne Joseph eine um die Frau Potiphar versammelte Damengesellschaft zu lustvollen Selbstverletzungen bringt.
Das Leben geht weiter, auch das Lesen.






















