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Verfassungsrat

Frankreich

Gesetz zum Armenier-Genozid verfassungswidrig

Ulrich Meister
1. März 2012, Paris

Der französische Verfassungsrat hat ein Gesetz, das die Leugnung des Armenier-Genozides von 1915 unter Strafe (Gefängnis und Busse) stellen wollte, als verfassungswidrig zurückgewiesen. Damit wurde eine schwere Krise zwischen Frankreich und der Türkei vermieden. Die Entscheidung ist eine Schlappe für Präsident Sarkozy.

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