Im Schweizer Parlament wird derzeit ein altes Thema neu diskutiert: Das Verbot von Streumunition.
Dieses Verbot ist nicht etwa eine Schikane „linker und armeefeindlicher“ Kräfte, sondern entspricht einer jahrhundertealten europäischen Tradition, den Krieg und seine schrecklichen Auswirkungen für die Zivilbevölkerung zu begrenzen. Unter dem Begriff „gerechter Krieg“ wurde vor dem zweiten Weltkrieg definiert, welche Interventionen zum Schutz der Bevölkerung geächtet werden sollten.
Dazu gehörte auch die Streumunition. Nach den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien wurde die Frage des gerechten Krieges wieder aktuell, nachdem sie ab 1945 an Bedeutung verloren hatte. Der „gerechte Krieg“ fragt nicht nur nach der Rechtfertigung des Entscheids einer kriegerischen Massnahme („Ius ad bellum“), sondern enthält auch einen Kodex des Verhaltens während eines Krieges („Ius in bello“), was ein minimales Ethos sogar im Krieg garantieren soll. Schliesslich ist jeder Krieg grundsätzlich ein Übel und als solches zu vermeiden.
Während eines Krieges sind grundsätzlich zwei Prinzipien zu beachten: Erstens soll die Zivilbevölkerung optimal geschützt werden. Zweitens soll nur so viel Gewalt eingesetzt werden, wie zur Wiederherstellung des Friedens nötig ist. Die jüngsten Erfahrungen (Afghanistan, Irak, Lybien) haben gezeigt, dass Regierungen und auch die UNO sehr schnell bereit sind, eine militärische Intervention als gerechtfertigt zu bezeichnen. Immer wieder hat aber vor allem die Zivilbevölkerung darunter zu leiden. Die internationale Ächtung gewisser Kriegsformen (z.B. der Einsatz von Kindersoldaten) und auch von Waffen und Munition (z.B. Giftgas, atomare Waffen, Tretminen) ist daher zum Schutz der Zivilbevölkerung dringend notwendig.
Dies gilt auch für die aktuelle Frage nach dem Verbot, der Verwendung, der Entwicklung und der Produktion, wie auch des Erwerbs und der Lagerung von Streumunition. Diese treffen vor allem die Zivilbevölkerung und können Regionen auf Jahrzehnte hinaus unbewohnbar machen und nach einem Krieg den Wiederaufbau eines Landes stark beeinträchtigen.
Dass sich auch die Schweiz, entsprechend ihrer humanitären Tradition, für ein solches Verbot einsetzt, versteht sich von selbst.
Es erstaunt, dass unsere Armee solche Munition in ihren Beständen lagert. Das Argument, dass diese nur zur Verteidigung eingesetzt wird, ist innenpolitisch absurd: Das hiesse, dass zum Zweck der Verteidigung schweizerisches Gebiet durch Streumunition unbewohnbar gemacht würde.
Die Tatsache, dass deren Einsatz aktuell nicht sehr wahrscheinlich ist, ist kein Argument. Solche Munition taugt grundsätzlich nicht zur Verteidigung unseres Landes.
Die Schweiz hat sich international für den Schutz der Zivilbevölkerung einzusetzen und muss darum selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Es ist zu hoffen, dass sich auch patriotische Kräfte, die sich für den Erhalt unseres Landes und unserer Lebensgrundlagen einsetzen, die Unlogik der Befürworter nicht teilen und dass mit parteiübergreifender Zustimmung die Streumunition bei uns vernichtet wird.